UNFALLGUTACHTEN
Gutachten bei Kaskoschäden
Bei selbstverschuldeten oder durch unbekannte Dritte verursachten Schäden kommt in der Regel Ihre eigene Kaskoversicherung zum Einsatz. Auch hier erstellen wir für Sie ein fachgerechtes Gutachten, das alle relevanten Werte und den Schadenumfang präzise erfasst. Bitte beachten Sie: Je nach Versicherungsvertrag kann die Versicherung auf einen eigenen Gutachter bestehen – wir beraten Sie gern vorab über Ihre Möglichkeiten.
Fiktive Abrechnung
Wenn Sie den Schaden nicht reparieren lassen möchten, können Sie gegenüber der Versicherung auch fiktiv abrechnen. In diesem Fall erhalten Sie die im Gutachten ermittelte Schadenhöhe (abzgl. MwSt., sofern nicht angefallen) direkt ausgezahlt. Wir erklären Ihnen gern, welche Vorteile und Besonderheiten dabei zu beachten sind.
Gutachten bei Haftpflichtschäden
Wenn Ihr Fahrzeug durch die Schuld eines anderen beschädigt wurde, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. In diesem Fall steht Ihnen ein unabhängiges Gutachten zu – und die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung. Wir dokumentieren den Schaden vollständig, ermitteln Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und die Reparaturdauer. So erhalten Sie eine sichere Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Beratung durch einen Rechtsanwalt
Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gern einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt. Die Anwaltskosten werden bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen. So sind Sie bei allen rechtlichen Fragen optimal abgesichert.
Kostenvoranschlag
Für kleinere Schäden, bei denen ein vollständiges Gutachten nicht erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll ist, erstellen wir einen detaillierten Kostenvoranschlag. Dieser kann für Werkstätten, Versicherungen oder zur eigenen Dokumentation genutzt werden und bietet eine schnelle sowie kostengünstige Lösung.
Freie Gutachterwahl
Als Geschädigter in einem Haftpflichtfall haben Sie immer das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – nicht die Versicherung. Lassen Sie sich nicht auf vorgeschlagene Partnergutachter ein, wenn Sie eine neutrale und unabhängige Bewertung wünschen. Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen.
